Betreuungskraft (m/w(d) mit zusätzlicher Teamleitungsaufgabe im Tandem für die Ganztagesbetreuung an der Achalmschule in Eningen
GEMEINSAM PERSPEKTIVEN ENTWICKELN
Für unsere Ganztagesbetreuung an der Achalmschule in Eningen suchen wir ab sofort eine*n Betreuungskraft (m/w/d) mit zusätzlicher Teamleitungsaufgabe im Tandem im Stellenumfang von 21,5 Stunden pro Schulwoche.
Die Stelle ist unbefristet.
Wer wir sindDie pro juventa gGmbH ist ein freier Träger der Jugend-, Familien- und Erziehungshilfe mit rund 350 Mitarbeitenden im Landkreis Reutlingen und Mitglied im DPWV Landesverband Baden-Württemberg. Unser Angebotsportfolio umfasst Leistungen in den Bereichen Schulsozialarbeit, Schulbegleitung, Schülerbetreuung, Offene Jugendarbeit, Gemeinwesenarbeit, ambulante Hilfen sowie bei stationären Wohnformen und der Kindertagesbetreuung.
Worauf Sie sich freuen könnenIhre Hauptaufgabe besteht in der Betreuung der Grundschulkinder vor und nach dem Unterricht.
Neben Ihrer Tätigkeit in der Betreuung übernehmen Sie gemeinsam mit einer weiteren Teamleitung organisatorische und koordinierende Aufgaben.
Das bringen Sie mit- Abgeschlossene pädagogische Ausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation
- Freude an der Arbeit mit Kindern
- Strukturierte, selbständige Arbeitsweise
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Organisationsgeschick und Koordinationsvermögen
- Kommunikative Fähigkeiten
- Sozialkompetenzen
- Attraktive Vergütung nach Entgeltgruppe TVöD-VKA mit Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
- Eine unbefristetes Arbeitsverhältnis
- Gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexibel gestaltbare
Arbeitszeiten sowie Zeitwertkonten - Eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit
- Möglichkeit des mobilen Arbeitens
- kurze Wege, offene Türen und ein wertschätzendes Miteinander
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Betriebliche Altersvorsorge
- Mitarbeiterrabatte über corporate-benefits
- Job-Ticket und Dienstradleasing
Vedrana Lange
Fachbereichsleitung
Tel.: 0174 9924917
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Bitte beachten Sie die geltenden Nachweispflichten zum Masernschutz als Einstellungsvoraussetzung (§ 20 IfSG).
Art des Abschlusses
- Abgeschlossene Berufsausbildung / Lehrabschluss